Das Wappen

Die Bedeutung unseres Wappens

Das Wappen ist von Silber nach Blau geviertelt.

  1. Im Feld 1 ist ein durchgehendes schwarzes Kreuz.
  2. Das 2. Feld zeigt unter einer goldenen Krone drei goldene Lindenblätter.
  3. Im Feld 3 ist eine silberne Gans mit rotem Schnabel und rotem Fuß.
  4. Das 4. Feld zeigt eine schwarze Muschel.

Das Kreuz zeigt die frühere Zugehörigkeit zu Kurköln an, während Krone und Lindenblätter alte Hausnamen symbolisieren.
Die Gans ist das Attribut des Hl. Ludger, der zur Zeit Karls des Großen im Gemeindegebiet den Wehlerhof begründete.
Die Jakobsmuschel vertritt die Kirche St. Jakobus der Ältere, die dem Ort den Namen gab und einen heidnischen Tempel bei Yffe am Efferbusch ablöste.

 

Zur Entstehung:

Der Ort Neukirchen wurde 1975 im Rahmen kommunaler Neuordnung in die Stadt Grevenbroich eingemeindet. Zu diesem Zeitpunkt gab es kein Wappen oder Ortssignum von Neukirchen.

Das dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPM) zur Eintragung vorgelegte Wappen wurde nach Vereinsgründung 2002 im Rahmen einer Arbeitsgruppe von Gründungsmitgliedern entwickelt. Die Urheberrechte liegen beim Verein.

Im Ramen einer kurzen Diskussion mit dem DPM über die Frage, ob es sich um ein Hoheitszeichen handelt, wurde auf folgende Ausführungen der Deutschen Ortswappenrolle des HEROLD (Verein für Heraldik, Genealogie und verwandte Wissenschaften zu Berlin) zurückgegriffen:

„Durch die anhaltenden Kommunalreformen in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland werden immer mehr traditionsreiche Orte nicht selbstständiger Teil größerer Verwaltungseinheiten. Ihre historisch gewachsene Identität innerhalb der größeren Gemeinschaft wollen deren Bewohner oftmals mit einem überlieferten oder neu zu schaffenden Wappen zum Ausdruck bringen. Derartige Wappen sind keine Hoheitszeichen, sondern werden auf privatrechtlicher Grundlage geführt. Sie sind aber Zeichen regionaler Identifikation und örtlicher Selbstdarstellung. Wappenstifter sind daher zumeist Ortschaftsvertretungen und örtliche Vereine oder Verbände.“

Die Eintragung und der damit verbundene ‚Markenschutz‘ erfolgte im April 2019.

Wappen Neukirchen